Die Auftraggeberin verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn die Auftraggeberin eine verbindliche Buchung getätigt hat und diese von den Auftragnehmern bestätigt wurde, aber spätestens, wenn eine Anzahlung überwiesen ist und ihnen nicht umgehend widersprochen wurde.
FESTBUCHUNG
Eine Festbuchung kommt verbindlich zustande, wenn die Auftraggeberin per Mail die Buchung zu den genannten Konditionen bestätigt, spätestens aber wenn die Anzahlung beglichen wird. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die aufgeführten Zahlungen termingerecht und ohne Erinnerung zu tätigen. Die Anzahlung wird im Falle einer Absage des Auftraggebers nicht erstattet. Ausgenommen sind Absagen, deren Gründe als höhere Gewalt gelten oder schwere Krankheit aufgekommen ist und ein Durchführen des Auftrages nicht möglich macht.
BRAUTSTYLING ZAHLUNGSPAKETE
Die Brautstylings werden gestaffelt gezahlt.
Anzahlung per Überweisung / Restzahlung bar an der Hochzeit zzgl. eventuell aufkommenden Fahrtkosten. Alle weiteren Leistungen werden mit in der Gesamtrechnung oder in gesonderten Rechnungen aufgeführt und sind ohne weitere Erinnerungen termingerecht, spätestens via Banküberweisung sieben Tage vor Leistungsdatum oder spätestens am Tag der Leistung in bar, zu zahlen.
Der Probetermin (im Paket GOLD und PLATIN) dauert maximal 2,5 Stunden, jede darüber hinausfallende angefangene viertel Stunde wird mit 20 EUR berechnet.
Aufgrund meines Kleinunternehmerstatus gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
CORONA GILT NUR WÄHREND EINES BESTEHENDEN LOCKDOWNS ALS HÖHERE GEWALT.
Wenn ein Styling abgesagt oder verschoben wird, wenn zu dem gebuchten Styling kein aktueller Lockdown besteht, gilt dies NICHT als höhere Gewalt. Dann ist dies eine geplante Vorsichtsmaßnahme seitens des Auftraggebers, die absolut verständlich ist, aber nicht als "Coronagrund" gilt. Alle Dienstleistungen, die die Auftragnehmerin Xenia Knaub mit den erforderlichen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen seitens der Regierung ausführen darf, können nicht einfach storniert und als Grund "Corona" angegeben werden. Mehr zur Corona Sonderregelungen weiter unten.
WEITERE BUCHUNGEN
Kooperationen, Shootings jeglicher Art und Aufträge künstlerischer Art, die ein freies Arbeiten umfassen, werden immer individuell bearbeitet und nach Absprache honoriert. Dabei behält Xenia Knaub sich vor, das Honorar entweder als freie Kooperationen im Tausch gegen andere Dienstleistungen zu erheben, oder eine Tages- bzw. Halbtagesgage zu verlangen.
Fallen bei der Ausführung von künstlerischen Aufträgen Unzufriedenheiten oder Darbietungen von Fremdvorstellungen an, ist dies sofort und konstruktiv mitzuteilen. Wenn dies nicht geschieht, gilt die Ausführung als vereinbarungsgemäß ausgeführt und kann nicht im Nachhinein abgelehnt oder als ungewollt deklariert werden. Wenn der Auftrag aus diesem Grund wiederholt werden muss, ist eine erneute Gage in voller Höhe auszuzahlen.
FAHRTKOSTEN
Es werden Fahrtkosten mit 0,50 EUR pro gefahrenen km ab Saalburgstraße 4a, 61118 Bad Vilbel berechnet und umfassen jeweils die Hin- und Rückfahrt zum jeweiligen Auftragsort. Damit wird der Spritverbrauch, die Nutzung des Fahrzeugs und die mit der Fahrt verbundene Zeit berechnet.
STORNIERUNG UND ABSAGEN
Möchte die Auftraggeberin (die Braut) von ihrer gebuchten Dienstleistung (GESAMTPAKET) zurücktreten, gelten folgende Regelungen:
- Anzahlungen bei Buchung für die Terminfixierung werden nicht zurück erstattet und sind als Ausgleich der Verlustentschädigung zu sehen, da der Hochzeitstag exklusiv für die Auftraggeberin reserviert wird.
- Teilzahlungen für die Probe (ca. 50% der Gesamtsumme) werden ebenfalls nicht zurückerstattet, da eine Leistung seitens der Auftragnehmerin, Xenia Knaub, dabei erbracht worden ist. Bei Nichtgefallen der Frisur oder des Makeups hat die Auftraggeberin das Recht auf eine Nachbesserung (max. 1 Stunde).
HAFTUNG UND GESUNDHEITSRECHT
Xenia Knaub übernimmt keine Haftung für mögliche allergische oder gesundheitliche Reaktionen, die während oder aufgrund des Arbeitsauftrags aufkommen oder aufgekommen sind.
Im Falle einer Krankheit und / oder eines persönlichen, schwerwiegenden Umstands, die das Ausführen des Auftrages unmöglich machen, wird Xenia Knaub ihr Bestmöglichstes tun, um adäquaten Ersatz (eine andere Brautstylistin) zu finden. Für eventuell entstandene Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet Xenia Knaub nicht. Sollte das Vorhaben, Ersatz zu finden, nicht gelingen, bittet Xenia Knaub um Entschuldigung und ein menschlich korrektes, verständnisvolles Verhalten. Kosten für den unausgeführten Auftrag fallen keine an.
BILDRECHT UND NAMENSNENNUNG
Alle Bilder, die Xenia Knaub bei Probestylings / Aufträgen / Hochzeiten macht, dürften für Werbezwecke online wie offline und für die Portfolioerweiterung auf sozialen Netzwerken verwendet werden.
Außerdem ist Xenia Knaub berechtigt jegliches Bildmaterial ihrer Arbeiten sowie deren Werdegang zum Eigengebrauch zu nutzen und auf verschiedenen Kanälen zu veröffentlichen. Die Mitwirkenden werden nach Wunsch genannt und Xenia Knaub behält sich das Recht vor, bei Verwendung und Veröffentlichung ihrer Arbeiten immer namentlich genannt zu werden. Der Auftraggeber stellt die Umsetzung dieser Regelung in seinen Verträgen mit Dritten sicher.
REZENSIONEN
Xenia Knaub erlaubt sich alle Rezensionen samt Vornamen, egal ob über Whatsapp, Instagram, Facebook, Google oder andere Kanäle, auf Ihrer Homepage zu veröffentlichen.
PREISE
Xenia Knaub behält sich das Recht vor, ihre Preise von Zeit zu Zeit anzupassen und zu verändern. Die Preise werden von Xenia Knaub, im Laufe der Auftragsabwicklung, nicht verändert. Wenn der Auftraggeber jedoch eine Umbuchung wünscht, ist diese nur zu aktuellen Konditionen und Preisen möglich. Von Preisverhandlungen bittet Xenia Knaub abzusehen.
SONDERREGELUNGEN
Alle Regelungen, die separat getroffen werden und, in welchem Punkt auch immer, von den AGB’s abweichen, sind schriftlich auszuführen.
SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen / nichtigen Bestimmung werden die Parteien eine solche Bestimmung treffen, die dem mit der unwirksamen / nichtigen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Sollten Sie sich darüber nicht einig werden, so tritt anstelle dieser eine gesetzliche Regelung nach dem BGB. Dies gilt auch für die Ausfüllung eventueller Vertragslücken.
Xenia Knaub